Privatkunden
Angestellten, Rentnern, Immobilienbesitzern u. ä. stehen wir
in folgenden Bereichen zur Seite:
- Einkommensteuererkärung
(bis hin zum eventuellen Einspruchsverfahren)
- Ermittlung der verschiedenen Einkunftsarten
- Erbschaftssteuer
- Schenkungssteuer
Weitere Themenbereiche bitte auf Anfrage.
Fristen und Termine:
Für die Abgabe Ihrer Steuererklärung haben Sie normalerweise
Zeit bis zum 31.Mai des Folgejahres.
Wird die Steuererklärung durch einen Angehörigen der
steuerberatenden Berufe erstellt, so verlängert sich die Abgabe-
Frist automatisch bis zum 31.12.des Folgejahres
(ggf. ist beim ersten Auftrag ein formloser Fristverlängerungs-Antrag nötig).
Die Abgabefrist der Antragsveranlagungen (freiwillige Steuererklärung)
beträgt 4 Jahre. Diese Frist ist gültig ab der Steuererklärung 2005.